Diese Beitragsordnung gilt für den xHain e.V.
In der Satzung werden administrative Mitglieder und Fördermitglieder unterschieden. Die Beiträge sind für beide Mitgliederarten identisch.
Der Beitrag ist zum 15. eines Monats zu entrichten
(1) Erwachsene bezahlen einen Beitrag, der nach Einkommen gestaffelt ist. Mitglieder können sich selbst einer Beitragsgruppe zuordnen. Ein Überprüfung findet nicht statt.
(2) Der reguläre Monatsbeitrag beträgt 23 EUR/Monat. Dieser Betrag ist für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen vorgesehen.
(3) Der ermäßigte Beitrag beträgt 13,37 EUR/Monat. Dieser Beitrag ist für Menschen mit einem geringen Einkommen vorgesehen.
(4) Der Solidaritätsbeitrag beträgt 42 EUR/Monat. Er ist für Menschen mit einem hohen Einkommen vorgesehen.
(5) Der Beitrag für Minderjährige ist 1 EUR/Monat.
(6) Mitglieder können einen formlosen Antrag auf einen reduzierten Beitrag in beliebiger Höhe beim Vorstand stellen. Der Vorstand entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit.
Die Nutzung bestimmter Dienste oder Vorrichtungen kann auf zahlende Mitglieder beschränkt werden. Bei Beitragsrückstand kann die Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder beendet werden. Bei Wiederaufnahme der Zahlungen werden die Dienste wieder freigeschaltet.
(Nach Beschluss vom 12.12.205)