Diese Beitragsordnung gilt für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder gleichermaßen.
Es werden die folgenden Beiträge unterschieden
Der Vorstand kann geringere Beiträge für ein Mitglied festsetzen, das finanzielle Bedürftigkeit glaubhaft machen kann. Die Wahl des vertretbaren Beitrages liegt komplett im Ermessen des Vorstands.
a. Die Beiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten
b. Beiträge können auch jährlich entrichtet werden. Bei Beiträgen für Minderjährige wird dies empfohlen